Wiederkehrende Prüfung von Getränkeschankanlagen

Alle zwei Jahre muss eine Getränkeschankanlage durch einen Sachkundigen überprüft und abgenommen werden.

Wir als Sachkundiger gem. § 16 und § 12 der Schankverordnung führen diese Prüfungen im Land Brandenburg und Berliner Umland durch.


Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen von Getränkeschankanlagen gemäß § 12 Abs. 1 SchankV werden ab 01.01.1999 nicht mehr durch die Lebensmittelüberwachung vorgenommen, sondern nur noch von einem speziell dafür zugelassenen Sachkundigen.

Bitte beachten Sie: Gestze(TRSK 400) haben sich geändert, Bieranlagen bzw. Co2-Anlagen in Bereichen unter Erdgleiche (z.B. Keller) benötigen möglicher Weise ein Einbau einer Co2-Warnanlage bzw. einer Lüftungsanlage. Ob dies bei Ihnen erforderlich ist prüfen wir als Sachkundiger vor Ort.

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