Abnahme von Getränkeschankanlagen

Vor Inbetriebnahme einer Getränkeschankanlage muss diese von einem Sachkundigen überprüft und abgenommen werden.

Wir als Sachkundiger gem. § 16 und § 12 der Schankverordnung führen diese Abnahme im Land Brandenburg und Berliner Umland durch.

Den Prüfungsauftrag an den Sachkundigen müssen Sie als Betreiber der Schankanlage erteilen.


Alle zwei Jahre muss eine Getränkeschankanlage durch einen Sachkundigen überprüft und abgenommen werden. 


Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen von Getränkeschankanlagen gemäß § 12 Abs. 1 SchankV werden ab 01.01.1999 nicht mehr durch die Lebensmittelüberwachung vorgenommen, sondern nur noch von einem speziell dafür zugelassenen Sachkundigen.

 

 

 

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